Sicherheit & Cyber Resilience Act
Was bedeutet das für GastroProfit?
Kommerziell bereitgestellte Software kann ein „Produkt mit digitalen Elementen“ im Sinne des CRA sein. Da GastroProfit als Software unter dem Namen des Anbieters kommerziell auf dem EU-Markt angeboten werden soll, ist davon auszugehen, dass der Anbieter (VALNIO Solutions) für die CRA-Prüfung als Hersteller des Produkts zu behandeln ist, sofern die konkrete Produktfassung in den sachlichen Anwendungsbereich fällt.
Was muss seit 11.09.2026 gemeldet werden?
- eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle, von der der Hersteller Kenntnis erlangt,
- ein schwerwiegender Sicherheitsvorfall, der die Sicherheit des Produkts mit digitalen Elementen beeinträchtigt.
Fristen
- Frühwarnung: unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis,
- Hauptmeldung: unverzüglich, spätestens innerhalb von 72 Stunden,
- Abschlussbericht bei aktiv ausgenutzter Schwachstelle: spätestens 14 Tage nach Verfügbarkeit einer Korrektur- oder Minderungsmaßnahme,
- Abschlussbericht bei schwerwiegendem Sicherheitsvorfall: innerhalb von einem Monat nach der 72-Stunden-Meldung.
Die Meldung erfolgt über die zentrale CRA Single Reporting Platform von ENISA.
Für wen gilt das?
Die aktuellen Art.-14-Meldepflichten richten sich an Hersteller von betroffenen Produkten mit digitalen Elementen. Hersteller ist vereinfacht die natürliche oder juristische Person, die ein solches Produkt selbst entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet. Für Open-Source-Software gelten besondere Regeln; die entsprechenden Pflichten für Open-Source-Software-Stewards beginnen später.
Gilt das nur für große Firmen?
Nein. Der Anwendungsbereich hängt nicht davon ab, ob der Hersteller ein Konzern oder ein kleiner Anbieter ist. Für Kleinst- und Kleinunternehmen bestehen im CRA einzelne Erleichterungen, die Meldepflicht selbst entfällt dadurch jedoch nicht automatisch.
Was gilt noch nicht vollständig?
Der CRA gilt grundsätzlich vollständig ab 11.12.2027. Dann werden unter anderem die umfassenderen Anforderungen an sichere Entwicklung, Risikobewertung, Schwachstellenbehandlung, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung und – soweit einschlägig – CE-Kennzeichnung relevant. Die Art.-14-Meldepflichten gelten jedoch bereits seit 11.09.2026.
Sicherheitskontakt
E-Mail für Sicherheitsmeldungen: info@gastro-profit.app
Bei Sicherheitsmeldungen bitte Produktversion, betroffene Plattform, nachvollziehbare Schritte, beobachtete Auswirkung und – soweit vorhanden – Hinweise auf eine aktive Ausnutzung mitteilen. Keine unnötigen personenbezogenen Daten senden.